Gutachterliche Beratung

Ein klassisches Sachverständigengutachten verlangt nach einer strukturiert gegliederten Fachausarbeitung als neutrales Beweismittel oder als qualifizierter Parteivortrag, wohingegen die Gutachterliche Beratung die fachliche Klärung konkreter beanstandeter Punkte unmittelbar und lösungsorientiert in den Mittelpunkt stellt. Diese Unterstützung setzt direkt bei den zu klärenden Fachfragen an.

Im Rahmen dieser Beratung werden – wie auch in einem Gutachten – Mängel und Schäden dokumentiert, Ursachen analysiert, gegebenenfalls Verursacher ermittelt und grundsätzlich in Frage kommende Sanierungsvorschläge erarbeitet. Soweit die Untersuchungstiefe dies zulässt, kann auch der Aufwand näher abgeschätzt und eine Kostenkalkulation erstellt werden.

Je nach Aufgabenstellung können sich im Rahmen der Bearbeitung arbeitsintensive technische Analysen als erforderlich erweisen, etwa zur Beurteilung von Planungsfehlern und Konstruktionsschwächen. Dabei kommen neben einfachen rechnerischen Überprüfungen auch weitergehende modellstatische Untersuchungen in Betracht.

Die Arbeitsergebnisse einer gutachterlichen Beratung bilden das Fundament für die rechtliche Bewertung und die Vorbereitung weiterer Schritte, insbesondere für ein selbständiges Beweisverfahren oder die Begründung einer Klage.